Aufgaben und Pflichten der Regionalen Fachberaterinnen und Fachberater in Rheinland-Pfalz
Die Aufgaben und Pflichten der Regionalen Fachberaterinnen und Fachberater in Rheinland-Pfalz werden in der Verwaltungsvorschrift für Regelungen für die Arbeit der Regionalen Fachberaterinnen und Fachberater an Gymnasien, Kollegs, Abendgymnasien, Integrierten Gesamtschulen und berufsbildenden Schulen geregelt.
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend
vom 5. August 2005 (946 C – Tgb. Nr. 351/05)
Eine wichtige Bestimmung (Art. 3) verlangt, dass "für jede Schule und jedes Fach, im berufsbezogenen Bereich für jeden Fachbereich, im Zeitraum von drei Jahren mindestens eine Veranstaltung mit der zuständigen Regionalen Fachberaterin oder dem zuständigen Regionalen Fachberater stattfinden soll. Für Fachberaterinnen oder Fachberater, deren Zuständigkeit sich auf das ganze Land erstreckt, kann dieser Zeitraum erweitert werden.
Diese Veranstaltungen können in folgenden Organisationsformen durchgeführt werden:
- Fachkonferenzen oder Fachdienstbesprechungen
- schulübergreifende Fachdienstbesprechungen
- Dienstbesprechungen für Fachkonferenzleiterinnen und Fachkonferenzleiter
Zu schulübergreifenden Veranstaltungen lädt die Regionale Fachberaterin oder der Regionale Fachberater mit Genehmigung der Schulbehörde ein."