Geschichtsunterricht Sek I im G8GTS
Für die G8GTS für das Fach Geschichte folgende Optionen:
"Variante I: In den Klassenstufen 7-9 wird nach dem neuen Sek I-Lehrplan von 2016 unterrichtet (mit reduzierter Anzahl der Erweiterungs- und Vertiefungsthemen) und von 10-12 nach dem MSS-Lehrplan von 1998 bzw. nach der Lehrplananpassung von 2011 mit einem zweiten chronologischen Durchgang wie für G9-Schulen.
Variante II: In den Klassenstufen 7-10 wird nach dem neuen Sek I-Lehrplan von 2016 (wie in G9) und in 11 und 12 nach den Richtlinien für G8GTS von 2009 in Längsschnitten unterrichtet. Bei dieser Variante nutzen viele Schulen in Klassenstufe 10 sowohl einen Sek I-Band als auch ein Oberstufenlehrwerk, um die Doppelfunktion (Abschluss des chronologischen Durchgangs der Sek I und Einführung in das Arbeiten der Oberstufe) in 10 erfüllen zu können.
Die Fachkonferenz Geschichte der einzelnen Schule entscheidet sich mit einem formalen Beschluss für eine dieser beiden Varianten als einheitliche Regelung an der Schule.
Da bei der Variante I in den G8-Schulen die Situation besteht, einerseits in 9 den Unterricht sehr stark komprimieren zu müssen und andererseits in 8 eine Unterrichtsstunde mehr als die G9-Schulen zur Verfügung zu haben, ist es sinnvoll, in 8 Themen aus der Klassenstufe 9 vorzuziehen. Damit dies mit dem eingeführten Geschichtslehrwerk möglich ist, sollen die betroffenen Schulen in 8 beide Bände des Lehrwerks nutzen können. Diese Schulen müssen im Schulportal für die 8. Jahrgangsstufe neben dem Band für Klasse 8 zusätzlich den weiteren Titel der 9. Klasse auf ihre Schulbuchliste aufnehmen und für die 9. Jahrgangsstufe neben dem Band für Klasse 9 zusätzlich den weiteren Titel der 10. Klasse, falls ein Lehrwerk nicht mit Doppelband 9/10, sondern mit Einzelbänden eingeführt ist. Diese Regelung wird hiermit ausdrücklich genehmigt.
Unabhängig davon, welcher der beschriebenen Varianten gefolgt wird, ist von der Schule in allen betroffenen Jahrgangsstufen die gewählte Verwendungsdauer eines Lernmittels exakt anzugeben."
(Aus dem Informationsschreiben des Bildungsinisteriums vom 27.04.2017)