Empfehlungen zur Vermeidung von Monita
Druck
Die EPA fordern einen „drucktechnisch einwandfreien Zustand" der Materialien. (EPA, S. 21). Dies bedeutet, dass die Abituraufgaben gut lesbar in einwandfreier Form vorzulegen sind:
- angemessene Schriftgröße, z. B. Times New Roman 12 oder Arial 11
- keine Textstürze auf einer Seite (Wechsel Hochformat – Querformat)
- Für Schülernotizen müssen Seitenränder vorhanden sein.
- Die Texte sind mit Zeilenzählung zu versehen.
Material
- Der Umfang der Materialgrundlage soll zwei DIN-A4-Seiten nicht wesentlich übersteigen. (Rundschreiben zur AbiPrO, fachspezifischer Teil, S. 58).
- Die Ergiebigkeit der Quellen ist zu beachten.
- Vollständige Quellen- bzw. Literaturangaben direkt bei den Materialien nennen.
Aufgaben
- Keine längeren Zitate in die Aufgabenstellung einbinden.
- Anzahl der Aufgaben: 4-6, keine Unteraufgaben
- Bewertungseinheiten/Punkteverteilung nicht erforderlich
- Roter Faden bei der Abfolge der Teilaufgaben/inhaltlicher Zusammenhang erforderlich.
- Keine Teilthemen angeben, z. B. nicht erforderlich: Vormärz 1., 2. usw.; 1848/49 1., 2.; Reichseinigung 1., 2. o. ä.
- Kleinschrittigkeit vermeiden: offene Fragestellung; wenige, aber komplexe Arbeitsanweisungen (Operatoren verwenden; verallgemeinernde W-Fragen vermeiden), Textarbeit fordern, d. h. vom Text ausgehend öffnen.
- keine Operatorenhäufungen innerhalb der Teilaufgaben, ein Operator pro Teilaufgabe
- Aufgaben sind verbindlich zu stellen, Alternativaufgaben (z. B. „Lösen Sie Aufgabe 3 oder 4.“) sind nicht zulässig.
Allgemeines
- Trennung: Aufgaben / Material / unterrichtliche Voraussetzungen und erwartete Prüfungsleistung.
- Legen Sie die Aufgaben und Materialien so vor, wie sie auch den Schülerinnen und Schülern vorgelegt werden.
- Checkliste muss beigelegt werden. Sie wird im jährlich neu aufgelegten Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung veröffentlicht: http://gymnasium.bildung-rp.de/rechtsgrundlagen.html
- Die Aufgabenvorschläge nicht heften oder in Prospekthüllen einreichen.
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Angabe nach der Druckversion der EPA
Für die Waldorfschulen gelten im Wesentlichen die gleichen Bestimmungen. Wichtig ist, dass der Bewertungsmaßstab (Bewertungseinheiten/Punkteverteilung für die zu vergebenden MSS-Punkte) den Aufgabenvorschlägen für die Abiturauswahlkommission beizufügen ist.
Hinweise zur Vermeidung von Monita - Waldorfschulen
Abturprüfungsordnung für Freie Waldorfschulen vom 26.05.2011 unter: